Verfügt ein Ehegatte über Sonderwissen und verschweigt dieses in den Vergleichsverhandlungen um den Zugewinnausgleich, indem er dem anderen offensichtlich nicht bekannte besonders wichtige Tatsachen nicht offenbart, so ist ein daraufhin geschlossener Vergleich gegebenenfalls anfechtbar. Im Falle einer Scheidung kann der Zugewinnausgleich u.a. im Rahmen eines Prozessvergleichs vorgenommen werden. Das Oberlandesgericht Hamm stellte in seinem Beschluss […]