Das Umgangsrecht eines Elternteils beruht auf Art. 6 Abs. 2 GG und steht unter dessen Schutz. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts soll das Umgangsrecht dem umgangsberechtigten Elternteil ermöglichen, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen und dem […]