Häufig tut sich die Finanzverwaltung schwer, Verluste aus der Vermietung von Immobilien anzuerkennen; insbesondere dann, wenn nicht in Aussicht steht, dass die Gesamteinnahmen in absehbarer Zeit die Gesamtausgaben übersteigen werden. Jedoch ist das auch nicht in jedem Fall zur Verlustanerkennung notwendig. Zur Verlustanerkennung muss im Rahmen einer Totalgewinnprognose die Erzielung eines Totalgewinns in der Totalgewinnperiode […]