Seit dem 01. Januar 2016 erhalten Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin zur Honorierung treu geleisteter Dienste wieder eine Jubiläumszuwendung und eine Dankurkunde von ihrem Dienstherrn. Durch Einfügen des § 75a in das Landesbeamtengesetz (LBG) Berlin werden die Modalitäten für Beamte, die ihr 25-, 40- oder 50-jähriges Dienstjubiläum begehen, geregelt. Einen Anspruch auf die Dienstjubiläumszuwendung […]