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Dienstjubiläum der Landesbeamten in Berlin und Brandenburg, §75a LBG

Seit dem 01. Januar 2016 erhalten Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin zur Honorierung treu geleisteter Dienste wieder eine Jubiläumszuwendung und eine Dankurkunde von ihrem Dienstherrn. Durch Einfügen des § 75a in das Landesbeamtengesetz (LBG) Berlin werden die Modalitäten für Beamte, die ihr 25-, 40- oder 50-jähriges Dienstjubiläum begehen, geregelt. Einen Anspruch auf die Dienstjubiläumszuwendung […]

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