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Bauhandwerkersicherung bei Bauverträgen auch bei Einfamilienhäusern und Verbrauchern möglich

Im Bauvertragsrecht wurde mit Geltung zum 1. Januar 2018 eine relevante aber vielen Baubeteiligten nach wie vor unbekannte gesetzliche Änderung zur Bauhandwerkersicherung vorgenommen. Die Bauhandwerkersicherung, nun geregelt in § 650f BGB, dient genau wie die Nachbarvorschrift § 650e BGB dem Schutz des vorleistungspflichtigen Bauunternehmers, damit dieser im Zweifel am Ende nicht auf seinen Kosten sitzen […]

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