Im Bauvertragsrecht wurde mit Geltung zum 1. Januar 2018 eine relevante aber vielen Baubeteiligten nach wie vor unbekannte gesetzliche Änderung zur Bauhandwerkersicherung vorgenommen. Die Bauhandwerkersicherung, nun geregelt in § 650f BGB, dient genau wie die Nachbarvorschrift § 650e BGB dem Schutz des vorleistungspflichtigen Bauunternehmers, damit dieser im Zweifel am Ende nicht auf seinen Kosten sitzen […]