Viele deutsche Krankenhäuser und Pflegeheime beschäftigen ausländische Pflegekräfte, um den Fachkräftemangel zu bewältigen. Ob jemand überhaupt beschäftigt werden darf, ist aber regelmäßig von dem aufenthaltsrechtlichen Status dieser Person abhängig. Die unerlaubte Beschäftigung von Nichtdeutschen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 500.000 € geahndet werden kann. geahndet werden kann. So befinden sich Personalabteilungen von […]