Nach § 1620 Abs. 2 BGB umfasst der Unterhalt des Kindes auch die Kosten einer angemessenen Berufsausbildung. Dabei wird eine Berufsausbildung geschuldet, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes am besten entspricht und sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern hält. (BGH, Urt. Vom 29. Juni […]