Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer zukünftig auf drohenden Verfall des Urlaubes zum Jahresende ausdrücklich hinweisen und den Arbeitnehmer über die Verfallsfristen belehren, anderenfalls kann durch den Arbeitnehmer Zahlung in Höhe der Urlaubsabgeltung verlangt werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 19. Februar 2019 entschieden (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Februar 2019 – 9 AZR 541/15). Eine […]