Arbeitsrecht

Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht – mit uns haben Sie in jedem Fall einen kompetenten Partner an Ihrer Seite.

Individualarbeitsrecht
Wir beraten Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts – von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis. Wir vertreten Sie in Gerichtsverfahren.
Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, erstellen Arbeitsverträge und beraten bei Änderungen von Arbeitsbedingungen, bei Mehrarbeit, bei Fragen zur Vergütung, bei Gratifikationen, bei flexiblen Arbeitszeiten, Kurzarbeit, Urlaub und allen Streitfragen aus dem Arbeitsverhältnis.
Wir beraten Sie bei Kündigungen und vertreten Sie bei Kündigungsschutzklagen, bei Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder in Auseinandersetzungen mit der SOKA Bau.

Betriebsverfassungsrecht
Wir begleiten und vertreten Sie in allen Streitfällen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat – bei der Betriebsratswahl, bei Mitbestimmungsrechten, bei der Erarbeitung und beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan. Wir vertreten Sie bei Einigungsstellen sowie im Beschlussverfahren
vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Wir vertreten vorwiegend Arbeitgeber aber auch Betriebsräte vertrauen auf unsere Expertise.

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RA Jürgen Brückner

RA Jürgen Brückner

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