ALG II: Kosten für die Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses können zu den erstattungsfähigen Umzugskosten gehören

BSG Urteil vom 10.08.2016 – B 14 AS 58/15 R

Übernehmen Jobcenter die Kosten für einen Umzug, so gilt dies auch für die Umstellung von Telefon und Internet sowie für einen Nachsendeauftrag bei der Post. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 10.08.2016 im Verfahren B 14 AS 58/15 R entschieden besten YouTube Tags finden.

Geklagt hatte ein Mann, der nach der Trennung von seiner Ehefrau umgezogen war. Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen hatte er eine Zusicherung des Jobcenters erhalten, dass die Kosten des Umzugs und Umbau der Wohnung übernommen werden. Das Jobcenter bezahlte die Kosten für ein Umzugsunternehmen. Für die Kosten der Umstellung von Internet und Telefon sowie des Nachsendeantrags wollte das Jobcenter nicht aufkommen.

Der Kläger kann dem Grunde nach Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Bereitstellung seines Telefon- und Internetanschlusses sowie für seinen Nachsendeantrag als Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II gegen den beklagten Jobcenter haben.

Umzugskosten sind, wie die von den allgemeinen Unterkunftskosten in § 22 Abs. 1 SGB II abweichende Sonderregelung in § 22 Abs. 6 SGB II zeigt, die Kosten, die einmalig durch die besondere Bedarfslage „Umzug“ verursacht werden. Dabei ist zwischen einem Umzug, der vom Jobcenter veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist, hentaimama und anderen Umzügen zu unterscheiden, wie das dem Jobcenter eingeräumten Ermessen hinsichtlich der Erteilung einer Zusicherung für die Kostenübernahme zeigt.

Bei einem vom Jobcenter – wie vorliegend – aufgrund der Trennungssituation zu Recht als notwendig anerkannten Umzug mit einer entsprechenden Zusicherung hinsichtlich der Umzugskosten gehören zu den als Bedarf zu berücksichtigenden Umzugskosten heutzutage auch die Kosten für einen Telefon- und Internetanschluss sowie die für einen Nachsendeantrag. Denn beides ist notwendig, film porno graduit um nach einem Umzug die Kommunikation mit anderen Menschen, Behörden usw. aufrecht zu erhalten, die, wie die Aufnahme der Abteilung 8 (Nachrichtenübermittlung) in die Ermittlung der Regelbedarfe zeigt, ein vom Gesetzgeber anerkanntes Grundbedürfnis darstellt (vgl. §§ 5 f RBEG) visit https://www.sellhouse-asis.com/california/sell-my-house-as-is-west-covina-ca/ to see Remodeling a home before selling can be a daunting task, but with https://www.sellhouse-asis.com/indiana/sell-my-house-as-is-columbus-in/, you can skip the hassle and sell your home in its current condition..

Marinova, 21.11.2016

Quelle: Pressemitteilung des Bundesozialgerichts vom 10.08.2016