Wagen wir eine Vermutung: Die meisten Eltern gehen sicherlich wie selbstverständlich davon aus, dass die Kosten der Schulausbildung ihrer Kinder in den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle und damit im Kindesunterhalt enthalten sind. Aber – weit gefehlt. Nicht einmal der Höchstsatz erlaubt die Anschaffung auch nur eines einzigen Lehrbuches. Die Frage, welche Bedarfsdeckung durch die Tabellenwerte […]