Für geplante Investitionen können Unternehmer unter den Voraussetzungen des §7g Abs. 1 EStG einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von maximal 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten als Betriebsausgabe ansetzen. Wird die geplante Investition nicht bis zum Ablauf des dritten darauf folgenden Jahres durchgeführt, ist der Investitionsbetrag rückgängig zu machen. Das heißt, dass der Gewinn des Jahres, in dem […]