Eltern dürfen selbst entscheiden, in welcher Weise sie Unterhalt leisten. Das volljährige, in Ausbildung befindliche Kind hat keinen Anspruch auf Zahlung von Barunterhalt. Unterhalt kann also auch ausschließlich in Form von Naturalleistungen gewährt werden. Das Recht der Eltern, dies selbst zu bestimmen, hat der Familiensenat des OLG Karlsruhe in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung gestärkt. Im […]