Erbrecht

Vorausschauende Beratung und Planung vermeidet einen späteren Streit um das Erbe.

Für Erblasser
Wir unterstützen Sie bei der lebzeitigen, steuergünstigen Regelung von Erbsachen, bei der Planung Ihrer Unternehmensnachfolge, beim Aufsetzen oder bei der Vollstreckung von Testamenten, bei der Errichtung von Erbverträgen und schlussendlich bei der Sicherstellung dessen, dass Ihr letzter Wille so umgesetzt wird, wie Sie es gewollt haben.

Für Erben
Wir beraten Sie zu Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft, zum Umfang von Auskunftsansprüchen, zur Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen den Nachlass, zu den Pflichten als Erbe, zum Umgang mit überschuldeten Nachlässen, zu Vor‐ und Nacherbfolge, zu Rechten und Pflichten innerhalb der Erbengemeinschaft und zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.

Für Pflichtteilsberechtigte
Wir prüfen Ihren Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsansprüche, setzen Auskunftsansprüche gegen die Erben durch und helfen Ihnen, zu Ihrem Pflichtteil zu kommen.

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RA Mirko Döse

RA Mirko Döse

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