Bau- und Architektenrecht

Vertragsgestaltung, Nachträge, Forderungseinzug, Mängelrechte
Baugenehmigungen Denkmalschutz, – behalten Sie die wesentlichen Themen im Blick!

Baurecht
Wir beraten Bauunternehmen, Unternehmen der Baunebengewerke, Architekten und Ingenieure auf Auftraggeber‐ und auf Auftragnehmerseite. Wir entwerfen und prüfen Bauverträge und Nachunternehmerverträge, Bauleistungsbeschreibungen und allgemeine Geschäftsbedingungen. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung und begleiten Sie während der Realisierung des Bauvorhabens sowohl als Bauherr in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Generalübernehmern, Generalunternehmern oder Werkunternehmern, wie auch, wenn Sie als Werkunternehmer mit Auftraggebern oder Nachunternehmern arbeiten.

Vertragsmanagement
Wir unterstützen Sie sowohl mit juristischem Vertragsmanagement als auch Nachtragsmanagement bei allen Arten von Bauverträgen, Ingenieurverträgen.

Forderungsmanagement
Wir ziehen für Sie Bauforderungen von zahlungsunwilligen Auftraggebern ein und wehren unberechtigte Forderungen für Sie ab.

Baumängel
Wir vertreten Sie bei außergerichtlichen oder gerichtlichen Klärungen von Baumängeln, zum Beispiel durch das Einleiten eines Selbstständigen Beweisverfahrens, oder klären dies zusammen mit Sachverständigen oder vertreten Sie in Klageverfahren.

Eigentümer und Eigentumswohnung
Als Eigentümer einer Eigentumswohnung beraten und begleiten wir Sie bei der Beseitigung der Durchsetzung von Mängelbeseitigungen oder bei der Vertretung Ihrer individuellen Interessen im Rahmen von Eigentümerversammlungen sowie beim Erwerb.

Architektenrecht / Recht der Ingenieure und Sonderfachleute
Wir beraten Sie, wenn Sie Bauherren, Architekten, Ingenieure oder Bauunternehmen sind, rund um die Architektenverträge und –leistungen gemäß der Leistungsphasen 1‐9 der HOAI. Gleiches gilt für alle Sonderfachleute und Ingenieure. Wir setzen Ihre Interessen bei Mängeln an Architekten‐ oder Ingenieurleistungen durch – sowohl bei
der Planung, als auch bei der Überwachung. Wir vertreten Sie in allen Fragen des Architektenrechts und des Rechts der Ingenieure vor den Gerichten.

Haftpflichtversicherungen der Architekten und Ingenieure beauftragen uns mit der Abwehr von Schadensersatzansprüchen, die Dritte gegen Sie als Architekt oder Ingenieur stellen. Wir vertreten Sie dann in diesen Haftpflichtprozessen.

Öffentliches Baurecht, Bauordnungsrecht, Denkmalschutzrecht, Nachbarschutz
Wir begleiten Sie bei der Antragstellung für eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Bauvorhabens oder wenn Sie eine bauliche Veränderung trotz bestehenden Denkmalschutzes planen. Wir treten außergerichtlich und gerichtlich für Ihre Interessen ein, wenn Bestimmungen des Baurechts zur Nachbarbebauung verletzt werden.

RA Jürgen Brückner

RA Jürgen Brückner

 

RA Hans Kölfen

RA Hans Kölfen

 

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